AGB`s – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Zustandekommen des Vertrages

1.1. Euron Transfer ist nur als reiner Fahrtenvermittler tätig und leitet die Anfragen der Kunden an einen seitens Euron Transfer ausgewählten Leistungsträger vor Ort weiter. Der Eingang der jeweiligen Kundenanfrage sowie die Weiterleitung der Kundenanfrage von Euron Transfer an den ausgewählten Leistungsträger vor Ort, wird dem Kunden mittels einer sog. Reservierungsbestätigung verbindlich bestätigt. Der Vertrag zur Erbringung der Beförderungsdienstleistung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem seitens Euron Transfer ausgewählten Leistungsträgers zustande.

2 Inhalt des Vertrages

2.1. Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung in der Buchungsbestätigung des seitens Euron Transfer ausgewählten Leistungsträgers. Inhalt der Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten in der Buchungsbestätigung.

2.2. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke; die Fahrten werden direkt vom Flughafen zum Hotel/Ferienhaus/Club Schiff durchgeführt oder in umgekehrter Reihenfolge. Der in der Buchungsbestätigung aufgeführte Preis schließt 1-2 Koffer und ein Stück Handgepäck pro Person mit ein.

2.3. Euron Transfer verpflichtet sich neben den ausgewählten Leistungsträgern im Falle einer Verspätung der ankommenden Flüge bei rechtzeitiger Bekanntmachung der Verspätung seitens des Kunden ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Rechtzeitig bedeutet unverzüglich nach Kenntniserlangung durch den Kunden. Allerdings können im Rahmen des Zumutbaren Wartezeiten von bis zu 1,5 Stunden entstehen.

2.4. Wünscht der Kunde eine Umbuchung nach Auftragserteilung und bereits erfolgter verbindlicher Buchungsbestätigung des seitens Euron Transfer ausgewählten Leistungsträgers, so muss diese änderung schriftlich bei Euron Transfer angezeigt werden. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht zur Beförderung.

2.5. Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik, extrem schlechte Witterungsverhältnisse etc. sind auch von den durch Euron Transfer ausgewählten Leistungsträgern nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass dann auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.

2.6. Kommt es bei der Abholung vom Hotel zu unvorhesehbaren Verzögerungen durch die Abholende Firma, so ist der Kunde verpflichtet innerhalb von 10 Minuten die jeweilige Kundenbetreuung im Urlaubsort anzurufen oder durch die Rezeption anrufen zu lassen, damit die Verzögerung bekannt gegeben wird. Ist innerhalb von 20 Minuten keine Abholung erfolt, ist der Kunde Verpflichtet sich mit einem Taxi zum Flughafen fahren zu lassen, die dadurch enstandenen Mehrkosten werden durch Euron Transfer bei Vorlage einer Quittung erstattet. Der Kunde darf mit der längeren Wartezeit nicht seinen Flug gefährden, deshalb wird immer eine sichere Abholzeit vorgegeben.

3 Preis

Der in der Buchungsbestätigung des von Euron Transfer angegebene Preis ist verbindlich. Der Kunde hat die Möglichkeit nach erfolgter Anmeldung seines Euron Transfers entweder per Paypal oder beim Fahrer in Bar zu entrichten.

4 Stornierungskosten

Im Falle einer Stornierung des Kunden verpflichtet sich der Kunde unmittelbar an Euron Transfer folgende Stornierungskosten zu entrichten:

bis 15 Stunden vor Abholung – keine Stornierungskosten
bis 6 Stunden vor Abholung – 50 % des Transferpreises
Bei nicht erscheinen bei Abholung 100 % der Transferkosten

5 Gewährleistung

Euron Transfer selbst haftet für die Durchführung der Fahrten des seitens Euron Transfer ausgewählten Leistungsträgers generell nicht, lediglich im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten und die sorgfältige Auswahl und überwachung der Leistungsträger. Der Höhe nach beschränkt sich die Haftung auf den Fahrpreis. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich bei Euron Transfer anzuzeigen.

6 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.